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Was ist DATAC?

Die DATAC AG Passau gibt es bereits seit 1981. Sie ist Franchisegeber und Softwareanbieter von mehr als 500 selbständigen Buchhaltern, welche über 30.000 Mandate monatlich betreuen. Im Jahr 2007 wurde DATAC zum "Franchisegeber des Jahres" gewählt.

Die DATAC AG gewährleistet ständige Programmpflege in der Finanz- und Lohnbuchhaltung und sichert somit schnellste Anpassungen an Gesetzesänderungen.

Was ist der Unterschied zwischen Buchführungsbüro und Steuerberater?


Buchführungsbüros dürfen keine Steuer- und Rechtsberatung durchführen, denn nach § 6 Abs. 4 ff StBerG ist uns die steuer- und rechtliche Beratung nicht erlaubt.

Wir erledigen die laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis und übermitteln die Daten am Jahresende an Ihren Steuerberater, damit er Zeit für Ihre individuelle Steuerberatung und einen zeitnahen Jahresabschluss und Steuererklärungen hat. Der Steuerberater arbeitet gern mit DATAC-Unterlagen, denn sie sind übersichtlich und klar gegliedert.

Die über 20-jährige Erfahrung von DATAC mit mehr als 30 000 Mandanten führt auch dazu, dass Steuerberater gerne mit DATAC-Unterlagen weiter arbeiten. Die Auswertungen sind übersichtlich und klar gegliedert. Die notwendigen Daten können schnell und einfach elektronisch übertragen werden.

Somit fügen sich unsere Dienstleistung und die Ihres Steuerberaters am Jahresende zu einem für Sie fachlich wie wirtschaftlich idealem Ergebnis zusammen.

Ich habe noch keinen Steuerberater. Können Sie mir einen nennen?

Wir nennen Ihnen gern einen Steuerberater aus unserem Netzwerk.

Kann ich im laufenden Jahr zu Ihnen wechseln?

Ein Wechsel zu uns ist zu jedem Zeitpunkt des Jahres lückenlos und ohne Mehraufwand möglich. Wir benötigen nur die letzte Summen- und Saldenliste Ihrer derzeitigen Buchhaltung. Rückstände aus vergangenen Perioden können jederzeit aufgearbeitet werden.

In welcher Region sind Sie tätig?

Unsere Kunden sind hauptsächlich in Nordrheinwestfalen ansässig. Durch die ortungebundene Online-Version und die Region übergreifende Unternehmensberatung betreuen wir allerdings Kunden in ganz Deutschland.

 
Rechtliche Hinweise Datenschutzerklärung
FAQ
Impressum

Ich bin Mitglied im größten Franchiseverbund selbständiger Buchhalter und erbringe meine Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Dazu zählen das Aufbereiten, Erfassen, Kontieren, Auswerten der lfd. Geschäftsvorfälle sowie lfd. Lohnabrechnung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.